Die Entstehung des Friseurhandwerks
Das Handwerk an sich gab es schon weit vor dem 10. Jahrhundert, doch die Bildung zum selbständigen Handwerk geschah erst in der Zeit der Städte Gründung im 10. und 11. Jahrhundert. Die zusammen gedrängte Bevölkerung in den Städten gab dem Friseurhandwerk Entfaltungsmöglichkeiten, denn die Bedürfnisse der Stadtbewohner hoben sich erheblich von denen der Dorf- und Hofbewohner ab. Die Bindung der geistigen und manuellen Kräfte der Handwerker geschah seit dem 11. Jahrhundert durch die Zunft. Dies war ein korporativer Zusammenschluss der Handwerker, die am selben Ort dem gleichen Gewerbe nachgingen. Zuerst nannten sie sich Bruderschaft, dann Gilde, später Zunft und heute ist die Organisation des Handwerks unter dem Namen Innung bekannt. In ihren Grundzügen und Hauptaufgaben gleichen die Innungen den Zünften, jedoch mit dem erheblichen Unterschied, dass sie die Bedeutung, Macht und Stellung der Zünfte nicht mehr besitzen. Auch das Friseurhandwerk hatte im Mittelalter seine Zunft aufzuweisen. Es bildete jedoch nicht wie heute eine berufliche Einheit, sondern es bestand aus verschiedenen Berufsgruppen, die sich um ihre Anerkennung oft schwer bekämpften.
Der Streit der Barbierer und Bader
Die Zunft der Bader hielt sehr viel von ihrer Tätigkeit und achtete sehr darauf, dass ihre Meister sich nichts zuschulden kommen ließen. Aber die Konkurrenz der „Barbierer“ machte ihnen viel zu schaffen, denn auch diese beschäftigten sich mit Aderlassen und dergleichen mehr. Die Barbiere hatten ebenfalls ihre Stubben, scherten die Haare, rasierten, frisierten und pfuschten, nach Ansicht der Bader, ins Handwerk.
Die Chronik aus Lübeck berichtet, dass zwischen den Badern und Barbieren über die Frage: „ob den Badern oder den Barbieren die Befugnis zum verbinden, zum Aderlassen und das Haarscheren außerhalb der Badestuben zustehe“, ein Streit ausgebrochen war, der bis an das höchste Reichsgericht herangetragen wurde. In humorvoller Weise erzählt Dreyer, dass: „nach 91 Jahren, nachdem die Barbiere und Bader von Anwälten unterdessen ziemlich geschoren und zur Ader lassen, weil sie nicht verbunden worden, sich tapfer verblutet hatten, erfolgte am 26. Oktober 1694 das Urteil“. Leider ist das Ergebnis nicht mitgeteilt. Über ähnliche Streitigkeiten liegen noch weitere Berichte vor. Sicher ist aber, dass dies ein Hauptgrund gewesen ist, im Jahre 1779 dem Streit durch Reichsgesetze ein Ende zu bereiten, indem die beiden Handwerke zum Barbierberuf vereinigt wurden.